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Historie — Geschichte der FWG Hamm

Entstehungsgeschichte der FWGen in Rheinland-Pfalz

Die Geschichte FWGen – auch der in Hamm (Sieg) – ist eng verknüpft mit der kommunalpolitischen Entwicklung unseres Landes.

Im nördlichen Rheinland-Pfalz galt bis 1968 die aus dem preußischen Recht übernommene Amtsverfassung. Ein hauptamtlicher Amtsbürgermeister mit hauptamtlicher Verwaltung erledigte die Auftragsangelegenheiten und die Büro- und Kassengeschäfte der amtsangehörigen Gemeinden. Es wurden aber keine politischen Entscheidungen getroffen.

Das war nicht in allen Teilen des Landes so. Rheinland-Pfalz ist ein Retortenkind mit weitgehend willkürlicher Grenzziehung. Früher gehörten Teile unseres Bundeslandes zu Preußen, Hessen, Bayern und sogar zu Oldenburg. Diese Landesteile hatten andere kommunalen Strukturen und zur Vereinheitlichung dieser Strukturen schuf man die Verbandsgemeinden, wobei unsere Verbandsgemeinde nahezu deckungsgleich mit dem ehemaligen Amt Hamm ist.

Was aber auch für unsere Region neu war: Man fügte eine zusätzliche politische Ebene zwischen Gemeinderäten und Kreistag ein, den Verbandsgemeinderat. Diesem Gremiun wurden verschiedene Aufgabengebiete übertragen:

  • Schulträgerschaft für Grund- und Hauptschulen (Realschule, Gymnasien, berufsbildende Schulen und Sonderschulen wurden vom Kreis organisiert)
  • Brandschutz und technische Hilfe, also das Feuerwehrwesen
  • Bau und Unterhaltung zentraler Sportanlagen
  • Schaffung und Unterhaltung von Sozialeinrichtungen, wie Sozialstationen und Einrichtungen der Altenhilfe (sofern es keine gemeinnützigen Träger gibt)
  • Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung
  • Pflege der Gewässer dritter Ordnung
  • Flächennutzungsplanung

Die ersten Wahlen zum VG-Rat fanden dann 1969 statt.