Aktuelles aus

Verbandsgemeinde

Einmalbeiträge Wasser/Abwasser in der VG Hamm (Sieg)

30.03.2026 | Aktuelles aus Verbandsgemeinde

Im Verbandsgemeinderat wird zurzeit über die Erhöhung der Einmalbeiträge für Wasser- und Kanalanschluss bei der Erschließung neuer Baugebiete diskutiert. Dieser Betrag wird, wie der Name schon sagt, nur einmal beim Anschluss eines Grundstücks an das Wasser-/Abwassernetz der Verbandsgemeinde erhoben.

Um eine aktuelle Grundlage zur Berechnung dieses Beitrags zu haben, wurde durch die Verbandsgemeindewerke eine neue Kalkulation durchgeführt (die letzte erfolgte vor etwa 30 Jahren). Diese Berechnung ist ein sehr komplexes Verfahren, bei der die Kosten aller bisherigen Investitionen, auf die heutigen Preise hochgerechnet, addiert werden. Dazu kommen die in den nächsten 7 Jahren zu erwartenden geschätzten Investitionsaufwendungen. Landeszuschüsse werden abgezogen, zinslose Darlehen zu zwei Dritteln. Der Gesamtbetrag wird dann auf alle Grundstücke im Gebiet der Verbandsgemeinden, für die die Einrichtungen vorgehalten werden, verteilt.

Das Ergebnis war ein Betrag von 32,75 €/m².

Dieser Quadratmeteranschlusspreis ist aber rein fiktiv und hat nichts mit den tatsächlichen Kosten der Erschließung zu tun. Er bestimmt lediglich die Preisobergrenze. Höher darf der Einmalbeitrag nicht sein.

Der Begriff „Obergrenze“ sagt schon aus, dass der Verbandsgemeinderat auch durchaus niedrigere Erschließungskosten festlegen kann. Und tatsächlich wurde dieser Höchstbetrag in der VG noch nie gefordert. Der andere Teil der Kosten wurde stets über die Wasserrechnung und Abwassergebühren beglichen.

Aus den entsprechenden Paragraphen des Kommunalabgabengesetzes (KAG) und dem Kommunalbrevier geht klar hervor, dass „diese Entgelte grundsätzlich gleichwertige und austauschbare Finanzierungsinstrumente für öffentliche Einrichtungen und Anlagen darstellen. Ein Rangverhältnis besteht zwischen Beiträgen und Gebühren nicht.“ (OVG Rheinland-Pfalz – 6A 10558/16). Bei der Festsetzung muss der Rat lediglich den Vorteilsgrundsatz beachten, also den spezifischen Nutzen. Die Höhe des Beitrags ist abhängig von Grundstücksgröße, Grundflächen- und Geschossflächenzahl.

Kappensteiner Schlinke

Statement des Vorsitzenden der FWG Hamm (Sieg) in der Rhein-Zeitung zum Wahlausgang

Im Nachgang zu den Kommunalwahlen 2024 in Rheinland-Pfalz gab der Vorsitzende der FWG Hamm (Sieg), Wolfgang Fischer, folgendes Statement in der Rhein-Zeitung ab:
„Im Vorstand und in den Fraktionen der FWG Hamm haben wir darauf gehofft, ein ähnlich gutes Wahlergebnis wie vor 5 Jahren zu erreichen. Dass dieses Ergebnis nun tatsächlich noch einmal erheblich gesteigert werden konnte, hat uns positiv überrascht. Wir bedanken uns bei allen, die uns ihre Stimme und damit ihr Vertrauen gegeben haben, ganz herzlich.

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Die Verbandsgemeinde muss in Grundschule und Kita-Gruppen investieren

In ihrer Sitzung am 18.03.2024 beschäftigte sich die FWG-Fraktion des Verbandsgemeinderats Hamm mit den gestiegenen Kinderzahlen in der VG.
Der demografische Wandel findet offensichtlich in unserer Verbandsgemeinde nicht statt.
Das ist ohne Zweifel eine positive, von uns allen begrüßte Entwicklung. Allerdings bringt die wachsende Zahl an kleinen und größeren Kindern auch Probleme, denen man frühzeitig begegnen muss.

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Für den Verbandsgemeinderat bieten sich folgende Lösungen an:

Der Rat beschließt den Höchstbetrag
Vorteil: Auf Dauer niedrigere Kosten für Zins und Tilgung für die Werke. Der Preis für Wasserbezug und Abwasserbeseitigung wird kaum beeinflusst. Im Vergleich zu den Investitionen in Ausbau und Erhaltung der gesamten Infrastruktur sind die Erschließungsbeiträge im Wasser-/Abwasserpreis kaum spürbar.
Nachteile: Die Baunebenkosten für neuerschlossene Grundstücke steigen beachtlich
(Beispiel Kappensteiner Schlinke – Mustergröße Grundstück 713 m²: statt 5300 € Erhöhung auf 22000 €). Die Erschließungskosten vervierfachen sich. Damit bezahlen die dortigen Grundstückseigner die Kosten ihrer Erschließung nahezu vollständig selbst, daneben aber zusätzlich über Wasserrechnung und Abwassergebühren einen Teil der Kosten für alle früher erschlossenen Grundstücke.
Für die Kommunen wird es schwieriger, neue Baugebiete zu erschließen, zu vermarkten und somit ihre Gemeinden weiter zu entwickeln. Wenn auf den Quadratmeterpreis durch die Erschließung über 70 Euro (ca 40 € Straßenbau + 32 € Kanal und Wasser) als Nebenkosten gerechnet werden müssen, wird gerade für die Außengemeinden ein Grundstücksverkauf extrem erschwert.

Der Rat könnte auch völlig auf den Erschließungsbeitrag verzichten und die Kosten komplett über die Wasser- und Abwasserrechnung finanzieren. Das könnte ein Anreiz für Menschen sein, in unserer Verbandsgemeinde ein Haus zubauen. Allerdings würde diese Lösung allen Grundstückseigentümern nicht gerecht, die einen Teil ihrer Anschlüsse bis jetzt über den Einmalbeitrag entrichtet haben.

Der Rat kann, und das favorisiert die FWG-Fraktion, wie bisher einen Teil der Erschließungskosten über Einmalbeiträge und der Rest über die Gebühren finanzieren.
Die letzte Kalkulation ist 30 Jahre alt. Berücksichtigt man die Erhöhung des Baukostenindex in dieser Zeit auf etwa 150 %, ist eine Erhöhung auf 50% der Neukalkulation vertretbar. Diesen Betrag würden die Besitzer der Grundstücke in neuen Baugebieten auch dann bezahlen, wenn man die Kalkulation regelmäßig aktualisiert und die Erschließungsbeiträge entsprechend angepasst hätte.

Eine kurzfristig erfolgende weitere Erhöhung der Einmalbeiträge betrachten wir aus den oben angeführten Gründen als nicht angemessen und werden diese nicht mittragen.