Aktuelles aus
Verbandsgemeinde

Neuberechnung der Hebesätze zur Grundsteuer B in der OG Hamm
In seiner Sitzung vom 04.12.2024 hat der Ortsgemeinderat Hamm die neuen Hebesätze für Grundsteuer B und Gewerbesteuer neu festgelegt und diese dann in der Sitzung am 19.02.2025 formal bestätigt. Beide Beschlüsse wurden im Rat einmütig gefasst.
Der Grund für die Änderung liegt in einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes, das schon im Jahr 2018 entschieden hatte, dass die bislang geltende Berechnung der Grundsteuer verfassungswidrig sei, da die zur Berechnung herangezogenen Einheitswerte völlig veraltet seien und somit gegen das Gleichbehandlungsgebot des Grundgesetzes verstießen.
In den Folgejahren wurden von den Finanzbehörden 34 Millionen Grundstücke in ganz Deutschland neu bewertet.
Dabei wurde für gewerblich genutzte Grundstück, offenbar wegen fehlender Grunddaten, ein anderes Verfahren („vereinfachtes Sachwertverfahren“) angewandt als für Grundstücke mit Wohnbebauung. Als Ergebnis wurde für gewerblich genutzte Flächen ein teilweise erheblich niedrigerer Grundsteuermessbetrag errechnet.
Da Rheinland-Pfalz zunächst das sogenannte „Bundesmodell“ übernommen hatte, waren unterschiedliche Hebesätze zwischen Wohn- und Gewerbegrundstücken nicht erlaubt. Um aufkommensneutrale Hebesätze zu erreichen, war daher eine Erhöhung unumgänglich. Die rheinland-pfälzische Landesregierung hat den Kommunen zu diesem Zweck eine Liste aller Ortsgemeinden zur Verfügung gestellt, in der die Höhe der aufkommensneutralen Hebesätze vorgeschlagen wurde. An diese Vorgabe hat sich die Ortsgemeinde Hamm weitestgehend gehalten.
Der Kämmerer der Verbandsgemeinde hat dem Gemeinderat mittlerweile bestätigt, dass man eine „Punktlandung“ geschafft habe. Die Einnahmen aus der Grundsteuer B in Hamm sind genauso hoch wie vor der Reform.
Mit der Novelle des Landtages Rheinland-Pfalz vom 19.02.2025 steht es den Kommunen jetzt offen, differenzierte Hebesätze für Wohngrundstücke, Nichtwohngrundstücke und unbebaute Grundstücke einzuführen.
Damit wäre nun eigentlich der Weg frei, die aufkommensneutralen Hebesätze für Wohngrundstücke und Gewerbegrundstücke getrennt zu berechnen. Unternehmerverbände befürchten allerdings nun, dass die Grundsteuer B dadurch zu einer zusätzlichen kommunalen Unternehmensteuer heranwachsen könne und erwägen, gegen die getrennte Berechnung zu klagen. Moritz Petry, Vorstandsmitglied des Gemeinde- und Städtebundes, warnte davor, dass den Kommunen „ein schwer kalkulierbares Prozessrisiko aufgebürdet werde“ („Widerstand gegen Grundsteuerpläne“, Rhein-Zeitung vom 13.02.2025).
Der Ortsgemeinderat Hamm ist mit seiner Entscheidung somit gut beraten, zunächst abzuwarten, ob die neue Gesetzeslage vor Gericht Bestand hat und erst dann über eine gerechtere Verteilung der Grundsteuer zu entscheiden.
Wahlparty der FWG Hamm nach den Kommunalwahlen 2024
Bereits vor den Kommunalwahlen in diesem Jahr hatte der Vorstand der FWG Hamm alle FWG-Bewerber für die Gemeinde- und Verbandsgemeinderatswahlen zur Wahlparty ins „Raiffeisen“ eingeladen. Völlig unabhängig vom Ausgang der Wahlen wollte man sich bei allen bedanken, die bereit waren, auf den Listen der FWG Hamm (Sieg) zu kandidieren.
Nach dem für unseren Verein sehr erfreulichen (aber auch überraschenden) Wahlergebnis in der Verbandsgemeinde und der Ortsgemeinde Hamm gab es einen Grund mehr, sich zusammenzufinden und zu feiern. Und fast alle kamen.
FWG Hamm (Sieg) bedankt sich bei Rats- und Ausschussmitgliedern
Die Legislaturperiode für Gemeinde- und Verbandsgemeinderäte neigt sich dem Ende zu. Das nahm die FWG Hamm zum Anlass, sich bei ihren Rats- und Ausschussmitgliedern für die Arbeit in den vergangenen fünf Jahren zu bedanken.
Wie der Vorsitzende der Hammer Freien Wählergemeinschaft Wolfgang Fischer in der Einladung feststellte, sei es für den Verein keine Selbstverständlichkeit, dass sich Bürger in ihrer Freizeit für die Kommunalpolitik engagierten.