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Neue Baugebiete nur noch für reiche Gemeinden?

21.05.2024 | Aktuelles aus Ortsgemeinde Hamm

Die Gemeinde Hamm (Sieg) beabsichtigt, den Bebauungsplan Wolbert III zur Rechtskraft zu bringen und das Umlegungsverfahren für dieses Gebiet einzuleiten.

Ziel ist die Abrundung des Baugebiets Wolbert und die Schaffung von ca. 28 neuen Bauplätzen. Nun sind besonders das Umlegungsverfahren und der Bau der zugehörigen Straße sehr kostenintensiv. Und hier steckt die Gemeinde in einem Dilemma. Als finanzschwach eingestuft kann Hamm diese Kosten momentan nur durch Kredite finanzieren, was dann zu einem defizitären Gesamthaushalt führen würde. Das würde wiederum die Kommunalaufsicht veranlassen, den Haushalt nicht zu genehmigt.

Also blieb dem Gemeinderat bei den Beratungen zum Doppelhaushalt 2024/25 nichts anderes übrig, als diese Erschließungs- und Baumaßnahmen auf die Folgejahre zu verschieben.

Dabei ist gerade die Ausweisung von Baugebieten eine Investition in die Zukunft. Zum einen fließen die ausgegebenen Gelder beim Verkauf der Baugrundstücke in Form von Erschließungsbeiträgen in die Gemeindekasse zurück. Zum anderen bedeuten 28 neue Familien im Ort höhere Einnahmen für den Gemeindehaushalt in Form von Grundsteuer B und dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer.

Man muss sich fragen, warum die Ausgaben für die Erschließung eines neuen Baugebiets (eigentlich nur eine Art Vorfinanzierung) haushaltsrechtlich nicht anders behandelt werden als Maßnahmen, die sich nicht refinanzieren, wie zum Beispiel für neue Gullydeckel mit dem Gemeindewappen (andernorts kürzlich so geschehen). Warum kann man diese Investitionskosten nicht so verbuchen, dass sie den „normalen“ Haushalt nicht belasten (der Bund macht es mit seinem Sondervermögen ja vor!)?

Auch ein weiterer Punkt ist vielleicht bedenkenswert:

Die Ortsgemeinde allein trägt bei der Aufstellung des Bebauungsplans und der Erschließung eines neuen Baugebiets das unternehmerische Risiko (falls z.B. nicht alle Bauplätze kurzfristig verkauft werden können) und alle Kosten. Nach Fertigstellung und Bezug der neuen Häuser fließen aber etwa 80 % der Einnahmen als Umlage an den Kreis und die Verbandsgemeinde. Warum können diese nicht auch zu den Kosten herangezogen werden nach dem Motto: „Wer kassieren will, muss auch helfen zu finanzieren“?

Die Aussage: „Das war schon immer so“ ist hier sicher keine befriedigende Antwort.

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