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Verbandsgemeinde

Zum Doppelhaushalt der Ortsgemeinde Hamm 2024/25

12.04.2024 | Aktuelles aus Ortsgemeinde Hamm

„In seiner Rede zum Haushalt der Jahre 2024 und 2025 ging der Fraktionssprecher der FWG, Wolfgang Fischer, auch auf die für ihn unverständliche Verfahrensweisen bei der Erschließung von Baugebieten, hier speziell das Gebiet Wolbert III, ein.
Das Erschließungs- und Umlegungsverfahren für die geplanten 28 Wohnhäusern und die dazugehörenden Straßenverbindungen kostet die Gemeinde zunächst einmal ca. 140.000 Euro. Dieses Geld wird zu einem späteren Zeitpunkt als Anliegerbeitrag wieder an die Gemeinde zurückfließen.
Nun macht die Kommunalaufsicht offenbar aber keinen Unterschied, ob die Gemeinde Zukunftsinvestitionen in Angriff nimmt oder das Geld für Dinge ausgibt, für die es später keine Kompensation gibt.
Es gilt der Grundsatz: „Der Haushalt muss ausgeglichen sein.“
Das ist bei einer solchen Maßnahme schwierig für eine finanzschwache Kommune. Also wird das Verfahren in fernere Zukunft geschoben – und damit auch die daraus erwachsenden Einnahmen. Die Entwicklung der Gemeinde wird behindert.
Eine Lösung wäre, Ausgaben für die Erschließung von Baugebieten nicht mit in die Berechnung der Leistungsfähigkeit der Gemeinde und der freien Finanzspitze einzurechnen.

Eine weitere schon immer selbstverständliche Praxis kritisierte der Fraktionsführer.
Bei der Erschließung eines neuen Baugebietes übernimmt die Ortsgemeinde komplett das „unternehmerische Risiko“, denn es ist ja nicht von vornherein sicher, dass alle Grundstücke gleich verkauft werden können. Die Kosten der Durchführung des Verfahrens bringt ebenfalls allein die Ortsgemeinde auf (siehe oben).
Wenn dann die Straße gebaut und die Häuser bezogen sind, zahlen die Neubürger Grundsteuer B, es fallen Mehreinnahmen über den Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer an und als Kunden der örtlichen Geschäfte erhöhen sie auch die Gewerbesteuereinnahmen.
Von all diesen Einnahmen sind aber nun über die Umlage ca. 80 % an die Verbandsgemeinde und den Kreis abzuführen.
Warum gilt hier nicht der Grundsatz: „Wer profitieren will, muss auch helfen zu finanzieren.“?
Vielleicht sollten sich einmal die maßgeblichen Stellen mit dieser Thematik beschäftigen.
Nur zu sagen: „Das war schon immer so“ ist jedenfalls keine befriedigende Antwort.

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